Der Plan đ¨ â Ohne BĂźrgerbeteiligung und im Eiltempo
Was plant die Stadt Velbert im Langenhorst?
Am 25. März 2025 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Velbert beschlossen, die Tempo-30-Zonen im Wohngebiet Langenhorst zusammenzulegen. Ziel ist es, die bisher getrennten Tempo-30-Bereiche beiderseits der Langenhorster StraĂe in eine einheitliche Tempo-30-Zone umzuwandeln.
Hintergrund ist, dass frĂźhere rechtliche Anforderungen â ein einheitliches StraĂenbild innerhalb einer Tempo-30-Zone â heute weniger streng ausgelegt werden. Deshalb mĂśchte die Stadt nach Abschluss der derzeit laufenden Kanal- und Fahrbahnerneuerung die Markierungen entsprechend anpassen: Statt Mittel- und Wartelinien sollen auf der Fahrbahn â30â-Markierungen aufgebracht werden. Damit soll ein sogenanntes âZonenbewusstseinâ geschaffen werden, das die rechtlichen Voraussetzungen fĂźr eine zusammenhängende Tempo-30-Zone erfĂźllt.
Kosten und bauliche MaĂnahmen
Konkrete Beträge zu den Kosten nennt die Stadt bislang nicht; sie verweist lediglich darauf, dass die neuen Fahrbahnmarkierungen im Rahmen der laufenden Bauarbeiten erstellt und âmit eingesparten Ausgaben fĂźr die Wiederherstellung der Mittel- und Wartelinien verrechnetâ werden sollen. Es entstehen dennoch zusätzliche Kosten und Aufwände: Laut vorliegenden Informationen mĂźssen rund 50 bestehende Verkehrsschilder abgebaut, 17 neue Warnschilder aufgestellt und in 12 EinmĂźndungen sowie entlang der Langenhorster StraĂe Mittelstreifen abgefräst werden.
Verfahren und BĂźrgerbeteiligung
Obwohl der Beschluss bereits am 25. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss gefasst wurde, informierte die Stadt die Ăffentlichkeit erst am 15. April 2025 darĂźber. Inzwischen drängt die Verwaltung auf eine schnelle Umsetzung unmittelbar nach Abschluss der KanalbaumaĂnahmen, noch im FrĂźhjahr 2025. Eine BĂźrgerbeteiligung oder offene Diskussion zu den Plänen sind nicht vorgesehen. Damit wird das Vorhaben praktisch in einer Hau-Ruck-Aktion durchgesetzt, ohne den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Gelegenheit zur Mitsprache zu geben.
Den Beschluss 66/2025 kannst Du hier im Ratsinformationssystem einsehen.