Der Plan 😨 – Ohne Bürgerbeteiligung und im Eiltempo

Was plant die Stadt Velbert im Langenhorst?

Am 25. März 2025 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Velbert beschlossen, die Tempo-30-Zonen im Wohngebiet Langenhorst zusammenzulegen. Ziel ist es, die bisher getrennten Tempo-30-Bereiche beiderseits der Langenhorster Straße in eine einheitliche Tempo-30-Zone umzuwandeln.

Hintergrund ist, dass frühere rechtliche Anforderungen – ein einheitliches Straßenbild innerhalb einer Tempo-30-Zone – heute weniger streng ausgelegt werden. Deshalb möchte die Stadt nach Abschluss der derzeit laufenden Kanal- und Fahrbahnerneuerung die Markierungen entsprechend anpassen: Statt Mittel- und Wartelinien sollen auf der Fahrbahn „30“-Markierungen aufgebracht werden. Damit soll ein sogenanntes „Zonenbewusstsein“ geschaffen werden, das die rechtlichen Voraussetzungen für eine zusammenhängende Tempo-30-Zone erfüllt.

Kosten und bauliche Maßnahmen

Konkrete Beträge zu den Kosten nennt die Stadt bislang nicht; sie verweist lediglich darauf, dass die neuen Fahrbahnmarkierungen im Rahmen der laufenden Bauarbeiten erstellt und „mit eingesparten Ausgaben für die Wiederherstellung der Mittel- und Wartelinien verrechnet“ werden sollen. Es entstehen dennoch zusätzliche Kosten und Aufwände: Laut vorliegenden Informationen müssen rund 50 bestehende Verkehrsschilder abgebaut, 17 neue Warnschilder aufgestellt und in 12 Einmündungen sowie entlang der Langenhorster Straße Mittelstreifen abgefräst werden.

Verfahren und BĂźrgerbeteiligung

Obwohl der Beschluss bereits am 25. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss gefasst wurde, informierte die Stadt die Öffentlichkeit erst am 15. April 2025 darüber. Inzwischen drängt die Verwaltung auf eine schnelle Umsetzung unmittelbar nach Abschluss der Kanalbaumaßnahmen, noch im Frühjahr 2025. Eine Bürgerbeteiligung oder offene Diskussion zu den Plänen sind nicht vorgesehen. Damit wird das Vorhaben praktisch in einer Hau-Ruck-Aktion durchgesetzt, ohne den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Gelegenheit zur Mitsprache zu geben.


Den Beschluss 66/2025 kannst Du hier im Ratsinformationssystem einsehen.